STERBE-UNTERSTÜTZUNGS-VEREINIGUNG
DER BESCHÄFTIGTEN DER STADT MÜNCHEN

Weil Fürsorge nicht mit dem Leben endet. - Günstig. Fair. Sicher. - Seit 1926

Versicherungsschutz im Todesfall für Dienstkräfte der Stadt München
bzw. städt. Unternehmen sowie deren Angehörige

Zuverlässiger Versicherungsschutz für Sie und Ihre Angehörigen - seit 1926

Haben Sie für den Ernstfall vorgesorgt?

Nur wenige Menschen beschäftigen sich gerne mit dem Thema Tod. Doch wenn ein geliebter Mensch geht, kommt zur Trauer oft auch eine finanzielle Belastung hinzu.

Damit Ihre Angehörigen in dieser schwierigen Zeit nicht auch noch finanzielle Sorgen haben, bietet die Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung München eine sichere und faire Lösung:

eine Sterbegeldversicherung speziell für Dienstkräfte der Stadt München, städtische Unternehmen und deren Angehörige.

Sofortiger Versicherungsschutz bereits nach der ersten Beitragszahlung

Zuverlässige Auszahlung im Todesfall – schnell, unbürokratisch und sicher

Günstige Beiträge – durch das solidarische Prinzip unserer Vereinigung

AKTUELLE INFORMATIONEN

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Lage der Feiertage in diesem Jahr, die Geschäftsstelle vom 22.12.2025 bis zum 06.01.2026 geschlossen ist.


Sie erreichen uns wie gewohnt ab Mittwoch, den 07.01.2026 von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.


Wir wünschen Ihnen ruhige Feiertage und ein glückliches Neues Jahr.

Sicherheit mit Tradition


Unsere Vereinigung ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Beschäftigten der Stadt München. Seit 1926 stehen wir für Verlässlichkeit, Vertrauen und Solidarität.


Mit rund 10.000 Mitgliedern und über 30.000 Versicherungsverträgen zählt die Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung zu den bewährten Partnern in der Hinterbliebenenvorsorge.


Durch geringe Verwaltungskosten und eine sichere, konservative Anlagepolitik gewährleisten wir faire Beiträge und eine zeitnahe Auszahlung im Todesfall.

So einfach ist Ihre Vorsorge

1️⃣ Informieren

Lesen Sie mehr über unsere Leistungen und Beiträge.


2️⃣ Beitreten

Werden Sie Mitglied der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung.


3️⃣ Sicher sein

Ihre Angehörigen sind ab der ersten Zahlung abgesichert.


Sorgen Sie heute für morgen vor - weil Fürsorge nicht mit dem Leben endet.

Beispiel für später

Häufige Fragen

Es können sich Beschäftigte (Arbeiter, Angestellte und Beamte) der Stadt München bzw. städtischer Unternehmen, sowie deren Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder zwischen dem 1. und 65. Geburtstag versichern.

Der Beitrag richtet sich nach dem versicherungstechnischen Eintrittsalter (d.h. das neue Lebensjahr beginnt rechnerisch 6 Monate nach dem Geburtstag) des Versicherten sowie der Höhe der Versicherung und bleibt über den gesamten Versicherungszeitraum gleich.

Die Beitragszahlung für die Versicherung erfolgt bis zum vollendeten 85. Lebensjahr (der Monat in dem der 85. Geburtstag begangen wird), danach ist man beitragsfrei bis zum Lebensende weiterversichert.

Der Versicherte kann der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung schriftlich eine bezugsberechtigte Person benennen. Bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen wird das Sterbegeld im Sterbefall dann an diese Person ausgezahlt.

Wenn der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung keine bezugsberechtigte Person genannt wird, erfolgt die Auszahlung im Sterbefall an die Person, die die Bestattung besorgt und alle nötigen Unterlagen einreicht.

Im Sterbefall muß die Original Aufnahmeurkunde der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung, die Original Sterbeurkunde und die Bankverbindung angegeben werden, zu der das Geld überwiesen werden soll.

Es ist auch möglich, dass das Bestattungsunternehmen die notwendigen Unterlagen bei der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung einreicht, in diesem Fall wird das Sterbegeld an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt.

In jedem Fall muß die Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung über den Sterbefall informiert werden (schriftlich, telefonisch oder persönlich).

Nein, die Versicherung kann nicht stillgelegt werden, die Beitragszahlung muß bis zur Beendigung der Versicherung (durch Beitragsfreiheit, Kündigung oder Sterbefall) erfolgen.

Eine Kündigung der Versicherung kann mit einer Frist von einem Monat zum darauffolgenden Monatsende erfolgen. Kündigen kann immer nur der Versicherungsinhaber persönlich.

Die Kündigung erfolgt schriftlich mit persönlicher Unterschrift des Versicherten, mit Vorlage der Original Aufnahmeurkunde und

unter Angabe der Bankverbindung.

Zu beachten ist, dass im Falle der Kündigung nicht der Versicherungsbetrag, sondern nur der Rückkaufswert zur Auszahlung kommt. Eine Auszahlung erfolgt erst nach mindestens 3-jähriger Beitragszahlung.

Nein, die Versicherung ist personengebunden und damit nicht übertragbar.

Bitte beachten Sie


Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Sterbegeldversicherung für Versicherungen, die nach dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden. Bei Fragen zu anderen Tarifen wenden Sie sich bitte gerne an uns.

Möchten Sie mehr wissen?

Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
Wir stehen Ihnen Mo – Fr von 8.30 – 12.00 Uhr gerne zur Verfügung.

Informationsblatt

Alle Fragen und Antworten finden Sie auch in unserem Informationsblatt.

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